![]()
Presseberichte
Seite 1:

Seite 2:
Aus Liebe zu den Bienen
Eine geradezu idyllische Stempelangelegenheit aufzudecken, bot sich mir auf einer nicht minder idyllischen Moselfahrt zur Zeit der Weinblüte im Frühsommer des vergangenen Jahres Gelegenheit. Ein Verwandter in Tier, der meine Vorliebe für Abstempelungen kennt und es sich zur lobenswerten Gewohnheit gemacht hat, mir von Zeit zu Zeit einen Stapel aus dem Verkehr gesammelter Umschläge und Karten mit mehr oder minder interessanten Marken und Stempeln zu verehren, präsentierte mir u.a. einen hinsichtlich seiner Bedarfsmäßigkeit über jeden Zweifel erhabenen Briefumschlag, der durch seine Beschriftung und durch seinen Poststempel auswies, daß er am 08.04.1949 die nicht gerade weite Reise von Kell (Kreis Trier) nach Trier zurückgelegt hatte.
Neben der mit dem Aufgabestempel der Poststelle Kell entwerteten Marke prangte - und das war das Verwunderliche - ein offensichtlich mittels derselben Stempelfarbe wie der des Aufgabestempels angebrachter Abdruck eines etwa 6x2,5 cm großen Gummi-Nebenstempels mit der Abbildung eines Weidenkätzchenzweiges und dem Text:
„Schont die Weidenkätzchen – es ist das der nützlichen Bienen.“
Die Worte „es ist" sind kein Druckfehler, sondern der getreulich wiedergegebene „Urtext"!
Die Entdeckung ließ mir, wie jeder Stempelliebhaber nachzufühlen vermag, keine Ruhe, und ich bat die Poststelle in Kell um Auskunft, ob es sich hier um einen - wie es so schön auf „amtsdeutsch" heißt - „postseitig" verwendeten Nebenstempel handele oder ob der Stempel lediglich privat seitens des Absenders des mir vorliegenden Briefes angebracht worden sei. Die mir derob gewordene Antwort der Poststelle Kell war so interessant - und amüsant zugleich - wie der in Rede stehende Stempel selbst. Sie verdient, im Wortlaut wiedergegeben zu werden. Hier ist sie: „In der Anlage handelt es sich nicht um einen postdienstlichen Stempel. Der Stempel wurde aus Gefälligkeit und Liebe zu den Bienen bei der hiesigen Poststelle benutzt und ist auf ab- und besonders auf eingegangenen Briefen benutzt worden."
Ehe wir uns über diesen wahrhaft pythischen Spruch aus Kell gebührend wundern und ihn philatelistisch zerpflücken, zuvor noch eine weitere Überraschung: Meiner Bitte um Überlassung einiger Gefälligkeitsabdrucke der Stempelmerkwürdigkeit (auf von mir zu diesem Zwecke eingesandten frankierten Karten kam die Poststelle in Form nach, daß der Stempel diesmal nicht in der schwarzen Farbe des Stempels, sondern in einem leuchtenden rot erschien, und - siehe da! - dass aus „aus Liebe zu den Bienen“ ein weiterer Nebenstempel zum Vorschein kam:
„Schont die Weiden- und Haselnusskätzchen - für die Bienen u. Naturschutz.“
Fürwahr ein noch klassischeres Deutsch als das des ersterwähnten Stempeltextes! Aber ganz gewiß ebenso gutgemeint Und dadurch das verletzte Sprachgefühl ebenso wieder versöhnend wie jenes!
Ja, was sollen wir nun philatelistisch dazu sagen? Amtliche Nebenstempel oder Privatstempel? — Wer sich allein an.den ersten Satz des „Orakels von Kell" klammern wollte, der indes durch den zweiten Satz wieder in Frage gestellt wird, hätte es verhältnismäßig bequem. Er würde sagen: laut Auskunft der Poststelle Kell kein postamtlicher Stempel. Punkt. Schluß! Aber halt: das Wörtchen amtlichlich hat das Orakel ja gar nicht in den Mund genommen, sondern es hat wohlweislich und in geradezu genialer Einfalt nur gesagt, daß es sich nicht um postdienstliche Stempel handele. Und das ist ganz unzweifelhaft richtig; denn nach der ganzen Sachlage, insbesondere angesichts des barbarischen Deutsch der Stempeltexte, kann unmöglich angenommen werden, daß die Stempel seitens der zuständigen OPD dienstlich der Poststelle Kell zugewiesen worden sind, sondern es muß als sicher gelten, daß der biedere Posthalter von Kell, der fraglos ein passionierter Imker ist, sich die Stempel ungeachtet der postdiehstlichen Bestimmungen ohne die „höheren Orts" einzuholende Genehmigung höchst eigenmächtig aus übergroßer „Liebe zu"den Bienen" selber beschafft hat.
Und wenn wir so garstig seih wollten dem braven Manne den gutgemeinten Werbefeldzug zum Besten seiner geliebten Bienen zu durchkreuzen und die Stempel-Idylle von Kell jäh zu beenden indem wir seineverbotene Eigenmächtigkeit der vorgesetzten Postbehörde hintertrügen, so würden wir - das ist sicher - ein kategorisches postamtliches Abrücken von den so originellen wie entzückenden Bienemhstempeln zu hören bekommen.
Und wir hätten dann - des bin ich ebenso gewiß - einen erheuten Anlaß uns wieder mal sehr ernsthaft über den Wert oder Unwert postamtlicher Auskünfte für die philatelistische Forschung zu unterhalten, wozu wir seit 1945, von den Zonen- und Lokalausgaben der ersten Zeit seit dem Waffenstillstand - von Cottbus, Finsterwalde, Gottleuba und wie sie alle heißen"- angefangen bis zu den mehr als anrüchigen „gehörnten Ziffern" Gelegenheiten hatten, auch auf stemelkundlichem Gebiet.
Was von vielen immer wieder verkannt wird, ist, daß die postamtlichen Auskünfte sich fast ausschließlieh auf die innerdienstliche, disziplinarrechtliche Seite der in Betracht stehenden Vorgänge zu beziehen pflegen. Die postamtlichen Erklärungen lassen meist außer acht, daß Maßnahmen untergeordneter Postansalten, die ohne dienstliche Befugnisse getroffen wurden, nach außen gleichwohl eine tatsächliche und oft genug auch eine rechtliche Wirkung besitzen und deshalb philatelistisch sehr wohl „in Ordnung gehen" können. Dies vor allem dann- und das ist gerade im unserem „Bienenfalle" das Entscheidende - , wenn philatelistische Mache nicht mit im Spiel war.
Beispiele für solche Fälle gibt es in der Philatelie - bei Marken wie bei Stempeln - zuhuuf. Man nehme als Parallele zu der Eigenmächtigkeit des Imkers aus Kell einmalden bekannten Fall der China-Handstempel-Aufdrucke. Auch der Vorsteher des deutschen Postamtes in Tientsin handelte eigenmächtig, als er Ende 1900 bis Anfang 1901 die Germania-Reichspost-Marken vor ihrer Abgabe über den Schalter mit dem Handstempel-Aufdruck China überdruckte, und das Reichspostamt deckte nachträglich seine Maßnahme nicht, obwohl er sie aus einem sehr plausiblen Grunde vorgenommen hatte, nämlich um Spekulationsgewinnen zum Schaden der Reichspost durch das Verschieben der gegen minderwertige (mexikanische Dollar) Währungen am Tientsiner Schalter erworbenen unüberdruckten Reichspost-Wertzeichen in das Reich vorzubeugen.
Philatelistisch aber sind die China-Handstempelaufdrucke trotz des Verdikts des Reichspostamts von jeher als „amtlich" anerkannt worden, eben weil ihrer Verausgabung, mochte sie auch hundertmal postdienstlich unzulässig gewesen sein, ein philatelistisch sauberes Motiv zu Grunde gelegen hätte. Wobei es durchaus nichts verschlägt, daß die Philatelisten sich über die Tientsiner Schalter hermachten, als die Maßnahme der Handstempelaufdrucke einmal ruchbar geworden war. Denn die Jagd der Philatelisten nach einer raren und pikanten Neuheit ist etwas grundsätzlich anderes, als wenn Philatelisten - oder besser: Spekulanten - bei der Intention zu der Verausgabung als solcher Pate gestanden haben.
Bei den Keller Bienenstempeln — einem gewiß bescheidenen, aber doch reizvollen Gegenstück zu den China-Handstempelaufdrucken - lag ebenfalls, muatis mutaiidis, ein plausibeler Anlaass, ja, gemessen an der Nichtigkeit der Anlässe, die bisweilen für die Verwendung unanfechtbar amtlicher Sonderstempel herhalten müssen, sogar ein sehr überzeugender Anlass für die Verwendung vor, nämlich die nach Meinung des Posthalters höchst wichtige Werbung zum Nutzen der Bienen und - unausgesprochen, über zweifelsohne beabsichtigt - der Honigerzeugung. Tatsächlich sind die Stempel - ob postdienstlich genehmigt oder nicht - seitens der Poststelle auf nach Kell und Umgebung gelangende Postsendungen gesetzt worden, ganz sicherlich nicht von dem Posthalter als Privatmann oder als Imker - denn als solcher hatte er die Postsendungen nicht in der Hand - sondern fraglos in seiner Eigenschaft als Verwalter der Poststelle, also postamtlich.
Das ist ein philatelistisch klarer Tatbestand, wobei das Wichtigste und das schlechthin Entscheidende ist, daß keinerlei philatelistische Spekulation ihre unsaubere Hand im Spiele hätte.
Damit haben diese „aus Liebe zu den Bienen" enstandenen Stempel ein Anrecht auf das philatelistische Prädikat „amtlich". Sie sind - um das viel umstrittene Adjektiv wieder mal zu gebrauchen - „sammelwürdige" Werbestempel.
Nun Freunde schreibt nach Kell und lasst euch von dem liebenswürdigen Imker und Stephansjünger „aus Gefälligkeit und Liebe zu den Bienen" einen Abdruck der reizvollen Weiden- und Haselnußkätzchen-Stempel senden , die zu einer „Rarität" zu stempeln nicht der Zweck dieser Zeilen sein soll.
Aber, bitte, seid nicht so roh, die Idylle des braven Mannes in Kell zu stören, indem ihr ihn bei seiner OPD anpetzt! Wir wollen doch alle Freude an der Geschichte behalten, er und wir, und die heitere Angelegenheit nicht „dienstlich" versauern!
Sonst schmeckt dem guten Manne in Kell am Ende sein verdienter Schoppen „Mosel" nicht mehr. Und sollte einer der hochmögenden Herren, die bei der Deutschen Post an irgendeiner Stelle sitzen, die der pflichtgetreue Untergebene als „höheren Ort" zu bezeichnen pflegt, diese Zeilen zu Gesicht bekommen, so möge er ein Auge zudrücken und meine „Enthüllungen" nur privat, aber nicht dienstlich zur Kenntnis nehmen, damit der sympathische Imker in Kell auch fürderhin Jahr für Jahr zur Zeit der Kätzchenblüte seine leuchtend grünen Werbestempel „auf ab- und besonders eingehenden Briefen" wieder verwenden kann zum Besten der „nützlichen Bienen und Naturschutz" in und um Kell im Kreise Trier.
|
|
||
|
www.Bienenmarken.de © 2004-2009 by TAURACHSOFT
|
||